Ganz nah und für Sie da.

FAQ

  • Fallen beim Wechsel des Stromversorgers Kosten an?

    Nein. Der Wechsel zu einem neuen Stromlieferanten ist für Sie kostenlos.

  • Haben Sie für die Gewerbekunden spezielle Tarife?

    Natürlich. Für unsere Gewerbekunden haben wir maßgeschneiderte Angebote erstellt. Rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie direkt bei uns in der Hofer Straße 14 vorbei.

  • Kann beim Tarifwechsel meine Energieversorgung unterbrochen werden?

    Hierüber brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Die Energieversorgung mit Strom und Gas ist jederzeit gesichert.

  • Mein alter Vertrag hat noch eine Restlaufzeit, kann ich trotzdem wechseln?

    Na klar. Wenn Sie bei uns einen Strom- oder Gasliefervertrag abschließen, kümmern wir uns um die Kündigung Ihres alten Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

  • Ab wann werde ich von Ihnen mit Energie beliefert?

    Der Liefertermin ist abhängig von Ihrem bestehenden Stromliefervertrag (Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Diese Informationen holen wir für Sie bei Ihrem aktuellen Stromlieferanten ein, falls Sie einen Tarifwechsel in Auftrag gegeben haben. Sobald wir die Kündigungsbestätigung von Ihrem alten Versorger erhalten, werden wir Sie schriftlich über den konkreten Lieferbeginn informieren.

  • Wann erhalte ich den Bonus, der mir beim Vertragsabschluss versprochen wurde?

    Ihr Treuebonus in Höhe von 30 Euro wird mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Geht aus der Verrechnung ein Guthaben hervor, überweisen wir Ihnen dieses; Nachzahlungen buchen wir von Ihrem Konto ab.

  • Was bedeutet gemeinsame, was bedeutet getrennte Messung?

    Bei Heizstromtarifen unterscheidet man zwischen der Art der Messung (gemeinsame Messung/getrennte Messung) und der Art des Zählers (Eintarifzähler/Doppeltarifzähler).

    Gemeinsame Messung:
    Wärme-Zähler + Haushalts-Zähler

    Bei der gemeinsamen Messung wird der Heizstromverbrauch zusammen mit dem Haushaltsstromverbrauch über einen Zähler mit Doppeltarif-Zählwerk gemessen. Wenn Sie nur einen Zähler für Wärme- und Haushaltsstrom besitzen, entnehmen Sie bitte die Preise vom STROMfix Wärme für die gemeinsame Messung.

    Diese Art der Installation der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich.

    Getrennte Messung
    Wärme-Zähler Doppeltarif-Zählwerk
    Haushalts-Zähler Eintarif-Zählwerk

    Bei der getrennten Messung wird der Verbrauch des Heizstroms von einem separaten Zähler mit Doppeltarif-Zählwerk erfasst. Der Haushaltsstrom wird über einen extra Zähler gemessen, dieser kann entweder ein Eintarif-Zählwerk oder ein Doppeltarif-Zählwerk haben.

    Wenn Sie einen Doppeltarifzähler für Wärmestrom und einen Eintarifzähler für Haushaltsstrom besitzen, entnehmen Sie die Preise vom STROMfixWärme für die getrennte Messung. Für den normalen Haushaltsstrom gelten die Preise unseres STROMfix-Tarifes.

    Das gleiche gilt für folgende Zählerkombination.
    Wärme-Zähler Doppeltarif-Zählwerk
    Haushalts-Zähler Doppeltarif-Zählwerk
  • Was ist ein Zweitarifzähler im Gegensatz zu einem Eintarifzähler?

    Ein Eintarifzähler ist ein Standart-Stromtarifzähler und besitzt nur ein Zählwerk. Bei diesem Zählverfahren zahlen Sie immer den gleichen Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis), egal zu welcher Tages- und Nachtzeit Sie Strom beziehen.

    Ein Doppeltarifzähler (Zweitarifzähler) ist ein Stromzähler mit zwei Zählwerken, der sowohl den Hochtarif (HT) als auch den Niedertarif (NT) getrennt voneinander aufzeichnen kann. Somit kann Rücksicht auf die unterschiedlichen Tarifkosten genommen werden. Deswegen wird der Doppeltarifzähler hauptsächlich bei Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen verwendet, da man in den Niedertarifzeiten von noch günstigeren Strompreisen profitieren kann. Tagsüber ist das die Hochtarifzeit und nachts die Niedertarifzeit. Die Umschaltung auf die beiden Tarife ist automatisch und im Zähler integriert.

  • Stromkennzeichnung